Was kostet ein Kammerjäger bei Mardern? Vergrämung, Fallen & Dachboden

Was kostet ein Kammerjäger bei Mardern? Das hängt von vier Faktoren ab: der Maßnahme (Vergrämung, Lebendfang oder bauliche Abdichtung), der Anzahl und Lage der Einstiege am Dach, der Größe des Dachbodens und dem Umfang bereits entstandener Folgeschäden. Ein seriöser Festpreis setzt deshalb eine Besichtigung voraus – Pauschalpreise ohne Ortstermin sind ein Warnsignal. Bei AHS zahlen Sie 49€ Anfahrtspauschale inklusive Vor-Ort-Begutachtung und Diagnose – danach erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor die Arbeit beginnt. Keine versteckten Kosten.
Das Wichtigste zu den Marder-Kosten in Kürze
Auf dieser Seite
Wovon die Kosten der Marderbekämpfung abhängen
Marderbekämpfung ist kein Produkt von der Stange, sondern eine Kombination mehrerer Arbeitsschritte am Gebäude. Welche Schritte nötig sind – und wie aufwendig jeder einzelne wird – zeigt sich erst bei der Begutachtung vor Ort. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ehrlichen Überblick, welche Maßnahmen es gibt, was den Aufwand treibt und wie viele Termine typischerweise anfallen:
| Maßnahme | Was den Aufwand treibt | Typische Termine |
|---|---|---|
| Vergrämung (Austreiben des Marders) | Größe und Zugänglichkeit des Dachbodens, Dauer des Befalls, Verhalten des Tiers (etablierter Schlafplatz vs. Neuzugang) | 1 Haupttermin + Kontrolle |
| Lebendfang (nur durch Berechtigte) | Genehmigungslage (befriedeter Bezirk), Jagdzeit, gesetzliche Fallenkontrolle, Dauer bis zum Fangerfolg | Mehrere Kontrollbesuche über Tage bis Wochen |
| Einstiegsverschluss + Dachabdichtung | Anzahl und Lage der Einstiege, Dachform und -höhe, Zugang (Leiter, Hebebühne, Gerüst), Material (Marderblech, Gitter, Traufenschutz) | 1 Haupttermin + Nachkontrolle |
| Kotbeseitigung + Desinfektion | Menge der Kot-Latrinen, Erreichbarkeit von Zwischendecke und Dämmebene, nötige Schutzmaßnahmen (Parasiten, Keime) | 1 Termin |
| Dämmungssanierung (Folgeschaden) | Ausmaß der zerwühlten/verunreinigten Dämmung, Zugänglichkeit, ggf. weitere Gewerke (Dachdecker, Elektriker) | Separates Projekt nach der Bekämpfung |
In der Praxis besteht ein Marder-Einsatz fast immer aus einer Kombination: Vergrämung plus Abdichtung, bei längerem Befall zusätzlich Kotbeseitigung. Wie Sie einen Befall überhaupt sicher erkennen – von nächtlichem Poltern bis zu Kotspuren – lesen Sie in unserem Ratgeber Marder auf dem Dachboden. Einen Überblick über Kammerjäger-Kosten bei allen Schädlingsarten gibt unser Beitrag Was kostet ein Kammerjäger?
Der eigentliche Kostenpunkt: die Abdichtung der Einstiege
Viele Anrufer fragen zuerst nach dem Preis für das „Vertreiben" – dabei ist die Vergrämung meist der kleinste Teil der Rechnung. Der Grund ist simpel: Ein vertriebener Marder (oder sein Nachfolger, denn freie Reviere werden schnell neu besetzt) kommt durch dieselben Öffnungen wieder hinein. Ohne Abdichtung ist jede Vergrämung nur eine Pause – und jede Wiederholung kostet erneut Geld.
Ein Steinmarder braucht nur eine Öffnung von rund 5 Zentimetern. Typische Einstiege sind:
Typische Marder-Einstiege am Haus
- Traufkästen und Dachkanten: Lücken zwischen Dachrinne, Traufe und erster Ziegelreihe – der Klassiker.
- Ortgang und Firstziegel: lose oder verrutschte Ziegel, besonders bei älteren Dächern.
- Dachfenster, Gauben und Kamineinfassungen: Anschlussfugen und Verkleidungen.
- Kletterhilfen: Bäume, Rankgitter, Regenfallrohre und Carports direkt am Haus – der Marder klettert hervorragend.
Alle Einstiege zu finden und mit Marderblechen, Gittern und Traufenschutz dauerhaft zu verschließen ist Handarbeit am Dach – je nach Dachhöhe und -form mit Leiter, Hebebühne oder Gerüst. Genau hier entscheidet sich der Endpreis: Ein eingeschossiger Bungalow mit zwei Einstiegen ist ein anderer Einsatz als ein dreigeschossiges Altbau-Dach mit verwinkelten Gauben. Deshalb ist die Vor-Ort-Begutachtung keine Formalität, sondern die Grundlage jeder seriösen Preisangabe.
Wichtig: Timing wegen Jungtieren (ca. März bis Juni)
Im Frühjahr und Frühsommer können Jungtiere im Dach sein. Wer in dieser Zeit einfach alle Öffnungen verschließt, sperrt sie ein – die Tiere verenden qualvoll (ein Tierschutzverstoß), und Geruch sowie Fliegenbefall verursachen zusätzliche Kosten. Ein Profi prüft vor der Abdichtung, ob das Dach wirklich leer ist, und wählt den richtigen Zeitpunkt.
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Rechtslage: Warum Sie den Marder nicht einfach fangen dürfen
Die Rechtslage erklärt, warum „Marder fangen lassen" teurer und komplizierter ist, als viele denken – und warum die Vergrämung mit Abdichtung fast immer der wirtschaftlichere Weg ist:
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht
Nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist der Steinmarder eine dem Jagdrecht unterliegende Art. Fangen und Töten sind grundsätzlich Jagdausübungsberechtigten vorbehalten.
Jagdzeit: 16. Oktober bis 28. Februar
Die Bundesjagdzeitenverordnung erlaubt die Bejagung von Stein- und Baummarder nur vom 16. Oktober bis 28. Februar. Vom 1. März bis 15. Oktober gilt Schonzeit – die Bundesländer können abweichende Regelungen treffen.
Wohngrundstück = befriedeter Bezirk
Auf Haus- und Hofflächen ruht die Jagd (§ 6 BJagdG). Ein Lebendfang ist dort nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde bzw. durch eine jagdlich berechtigte Person zulässig – die Details regeln die Bundesländer unterschiedlich. Aufgestellte Lebendfallen unterliegen zudem einer täglichen Kontrollpflicht.
Unbefugtes Fangen ist strafbar
Wer ohne Berechtigung Marder fängt, tötet oder vergiftet, riskiert eine Strafanzeige wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren). Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden. Gift ist grundsätzlich tabu.
Erlaubt: Vergrämung und Aussperren
Den Marder zu vergrämen (Geruch, Licht, Schall, Störung des Schlafplatzes) und anschließend alle Einstiege zu verschließen ist ohne Genehmigung zulässig – solange kein Tier verletzt oder eingesperrt wird. Genau das ist der Standardweg der professionellen Marderbekämpfung.
Für die Kostenfrage heißt das: Der Lebendfang ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er erfordert Genehmigung oder jagdliche Berechtigung, ist an die Jagdzeit gebunden und verursacht durch die tägliche Fallenkontrolle viele Anfahrten. Und selbst nach erfolgreichem Fang gilt: Bleiben die Einstiege offen, zieht der nächste Marder ein. Seriöse Betriebe setzen deshalb auf Vergrämung plus Abdichtung – rechtssicher, tierschutzkonform und dauerhaft.
Folgeschäden: der unterschätzte Kostentreiber
Die eigentliche Bekämpfung ist oft überschaubar – teuer wird ein Marderbefall durch das, was das Tier während des Befalls anrichtet. Jede Woche, die Sie warten, kann die Gesamtrechnung erhöhen:
Zerbissene Kabel & Leitungen
Marder verbeißen sich in Elektro-, Antennen- und Solarkabel auf dem Dachboden. Neben Ausfällen droht im schlimmsten Fall Brandgefahr durch beschädigte Stromleitungen – ein Schaden, der die Bekämpfungskosten weit übersteigt.
Zerwühlte Dämmung
Der Marder gräbt Gänge und Schlafkuhlen in die Dämmwolle und verdichtet sie. Die Folge: Wärmebrücken, steigende Heizkosten und im Extremfall eine komplette Sanierung der Dämmebene als Anschlussprojekt.
Kot-Latrinen & Beutereste
Marder legen feste Latrinen an und schleppen Beutetiere ein. Es drohen Geruchsbelastung, Keime, Parasiten und Fliegenbefall – je länger der Befall, desto aufwendiger die Reinigung und Desinfektion.
Marderbiss am Auto
Wohnt ein Marder am Haus, leidet oft auch das Auto: zerbissene Zündkabel und Kühlschläuche. Laut GDV zahlten die Kfz-Versicherer 2023 rund 128 Millionen Euro für Marderschäden (Durchschnittsschaden ca. 550 €). Die Teilkasko deckt den Biss – Folgeschäden wie einen Motorschaden nur, wenn ausdrücklich mitversichert.
Die Konsequenz für Ihre Kostenplanung: Früh handeln ist die beste Kostenbremse. Ein frisch eingezogener Marder ohne etablierte Latrinen und ohne Dämmschäden ist ein deutlich kleinerer Einsatz als ein jahrelanger Befall mit Sanierungsbedarf.
Warum der Marderschreck aus dem Baumarkt den Einsatz oft verteuert
Ultraschallgeräte, Duftsprays, Hundehaare, WC-Steine: Der Markt an Hausmitteln und Baumarkt-Lösungen ist groß – und die Verlockung verständlich. Das Problem ist nicht, dass diese Mittel etwas kosten. Das Problem ist, was sie kosten, während sie nicht funktionieren:
Gewöhnungseffekt: Ultraschall und Gerüche wirken oft nur Tage bis Wochen. Ein etablierter Marder mit festem Schlafplatz und Revier gibt sein Quartier dafür nicht auf.
Der Schaden läuft weiter: Während Sie Geräte testen, wachsen Kot-Latrinen und Dämmschäden. Die spätere Reinigung und Sanierung wird mit jeder Woche aufwendiger – und damit teurer.
Die Ursache bleibt: Kein Gerät verschließt Einstiege. Selbst wenn der Marder auszieht, steht das Dach dem nächsten Revier-Nachfolger offen.
Fazit: Baumarkt-Mittel können kurzfristig unterstützen – die dauerhafte Lösung ist die Kombination aus professioneller Vergrämung und marderdichter Abdichtung. Wer direkt richtig handelt, zahlt unterm Strich meist weniger.
Schon alles probiert und der Marder ist noch da?
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Wer zahlt die Marderbekämpfung – Eigentümer, Mieter oder Versicherung?
Bei Mardern im Dach ist die Verantwortlichkeit meist klar: Das Dach gehört zur Gebäudesubstanz, also ist in aller Regel der Eigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht – sowohl für die Bekämpfung als auch für die Abdichtung. Mieter sollten den Befall umgehend melden. Die Details zur Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter haben wir im Ratgeber Schädlingsbefall: Wer zahlt? ausführlich aufgeschlüsselt.
Und die Versicherung? Hier lohnt der genaue Blick in die Police:
Wohngebäudeversicherung
Marderschäden sind nicht automatisch mitversichert. Viele Tarife decken Schäden durch Tierbiss an Dämmung, Kabeln und Unterspannbahn nur mit einem entsprechenden Zusatzbaustein (Tierbiss-/Nagetierklausel) – und oft mit Entschädigungsgrenzen.
Achtung: Reine Wühl- und Kratzschäden gelten juristisch häufig nicht als Biss und sind dann nicht gedeckt; Feuchte- und Schimmelfolgeschäden sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Die Bekämpfung selbst gilt als Instandhaltung und wird nicht erstattet.
Kfz-Teilkasko
Marderbisse am Auto sind über die Teilkasko versichert – das betrifft die direkt zerbissenen Teile wie Kabel und Schläuche.
Folgeschäden (z. B. ein Motorschaden durch einen unbemerkt zerbissenen Kühlschlauch) übernimmt die Teilkasko nur, wenn sie im Tarif ausdrücklich mitversichert sind – gute Tarife decken sie in unbegrenzter Höhe. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor der Ernstfall eintritt.
Tipp: Steuervorteil nutzen
Die Marderbekämpfung im selbst genutzten Zuhause ist eine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht der Materialkosten) lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung aufbewahren und per Überweisung zahlen.
Unser Modell: 49€ Diagnose, dann verbindlicher Festpreis
Sie haben es gemerkt: Bei Mardern hängt der Preis von Faktoren ab, die sich erst bei der Besichtigung vor Ort beurteilen lassen – Anzahl der Einstiege, Dachhöhe, Befallsdauer, Zustand der Dämmung. Misstrauen Sie deshalb Pauschal- und Lockpreisen ohne Besichtigung: Wer ungesehen einen niedrigen Preis verspricht, holt die Differenz erfahrungsgemäß vor Ort über Zuschläge wieder herein. So arbeiten wir bei AHS stattdessen:
1Anruf & Ersteinschätzung
Sie schildern uns Geräusche, Spuren und Gebäude – wir schätzen die Lage telefonisch ein und vereinbaren einen Termin, oft noch am selben Tag.
2Vor-Ort-Diagnose für 49€
Sie zahlen 49€ Anfahrtspauschale inklusive Begutachtung: Wir prüfen Dachboden, Einstiege, Laufspuren, Kot und Dämmung und bestimmen den tatsächlichen Umfang.
3Verbindlicher Festpreis
Sie erhalten einen Festpreis vor Arbeitsbeginn – transparent aufgeschlüsselt nach Vergrämung, Abdichtung und ggf. Reinigung. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
4Umsetzung & Nachkontrolle
Vergrämung, marderdichter Verschluss aller Einstiege, auf Wunsch Kotbeseitigung und Desinfektion – mit Nachkontrolle, damit das Dach dauerhaft marderfrei bleibt.
Alle Details zu unserem Vorgehen bei Mardern finden Sie auf der Leistungsseite Marderabwehr. Bei akutem Befall – etwa wenn nachts das Poltern nicht aufhört – erreichen Sie uns auch über den 24/7-Notdienst oder das Kontaktformular.
Häufige Fragen zu Marder-Kosten
Was kostet ein Kammerjäger bei Mardern?
Die Kosten hängen von der Maßnahme (Vergrämung, Lebendfang, Abdichtung der Einstiege), der Anzahl und Lage der Einstiege am Dach, der Größe des Dachbodens und dem Umfang der Folgeschäden ab – ein seriöser Festpreis setzt deshalb eine Besichtigung voraus, weil Befallsgrad und Aufwand erst vor Ort erkennbar sind. Bei AHS zahlen Sie 49€ Anfahrtspauschale inklusive Vor-Ort-Begutachtung und Diagnose. Danach erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor die Arbeit beginnt – ohne versteckte Kosten.
Was kostet es, einen Marder fangen zu lassen?
Der Lebendfang ist meist die aufwendigste Variante: Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht, auf Wohngrundstücken (befriedeter Bezirk) ist eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde bzw. die Einbindung eines Jagdausübungsberechtigten nötig, Fallen müssen täglich kontrolliert werden und der Fang ist an die Jagdzeit (16. Oktober bis 28. Februar) gebunden. Die Kosten steigen mit der Zahl der Kontrollbesuche. Wichtig: Fangen allein löst das Problem nicht – ohne Abdichtung zieht der nächste Marder ein. Den konkreten Preis nennen wir nach der Vor-Ort-Begutachtung (49€ Anfahrtspauschale) als verbindlichen Festpreis.
Was kostet es, einen Marder vom Dachboden vertreiben zu lassen?
Die Kosten der Vergrämung richten sich nach der Größe und Zugänglichkeit des Dachbodens, der Dauer des Befalls und der Zahl der nötigen Termine (meist ein Haupttermin plus Kontrolle). Entscheidend: Vergrämung wirkt nur dauerhaft, wenn anschließend alle Einstiege verschlossen werden – dieser Schritt bestimmt den Gesamtpreis maßgeblich. Bei AHS erhalten Sie nach der Vor-Ort-Diagnose (49€ Anfahrtspauschale) einen verbindlichen Festpreis für das Gesamtpaket.
Warum ist das Verschließen der Einstiege der größte Kostenpunkt?
Ein Marder braucht nur eine Öffnung von etwa 5 cm, um ins Dach zu gelangen – typische Einstiege liegen an Dachkanten, Traufen, Schneefanggittern und Dachfenstern. Alle Einstiege zu finden und marderdicht zu verschließen ist Handarbeit am Dach, oft mit Leiter, Hebebühne oder Gerüst. Genau deshalb ist die Abdichtung aufwendiger als die reine Vergrämung – aber sie ist der einzige Schritt, der den Befall dauerhaft beendet. Wer nur vergrämt, zahlt beim nächsten Einzug erneut.
Ist es günstiger, den Marder selbst zu fangen?
Nein – es ist in der Regel sogar verboten. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BJagdG). Fangen oder Töten ist nur Jagdausübungsberechtigten während der Jagdzeit erlaubt; auf Wohngrundstücken ruht die Jagd (§ 6 BJagdG), ein Fang erfordert dort eine behördliche Genehmigung. Unbefugtes Fangen oder Töten kann als Jagdwilderei (§ 292 StGB) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden; Verstöße gegen das Tierschutzgesetz kosten bis zu 25.000 € Bußgeld. Erlaubt ist die Vergrämung und das Verschließen der Einstiege, solange kein Tier eingesperrt oder verletzt wird.
Zahlt die Versicherung die Marderbekämpfung?
Die Bekämpfung selbst (Vergrämung, Abdichtung) zahlen Versicherungen in der Regel nicht – das gilt als Instandhaltung. Anders bei Folgeschäden: Die Kfz-Teilkasko deckt Marderbisse am Auto, Folgeschäden wie einen Motorschaden aber nur, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind. Die Wohngebäudeversicherung zahlt Marderschäden an Dämmung und Kabeln nur mit entsprechendem Zusatzbaustein (Tierbiss-/Nagetierklausel); reine Wühl- und Kratzschäden sowie Feuchtefolgeschäden sind oft ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Police – und dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
Reicht ein Marderschreck aus dem Baumarkt?
Meist nicht. Ultraschallgeräte und Duftsprays wirken oft nur wenige Tage bis Wochen, dann tritt ein Gewöhnungseffekt ein – ein etablierter Marder mit festem Schlafplatz lässt sich davon selten dauerhaft vertreiben. Das eigentliche Problem: In der Zwischenzeit wächst der Schaden an Dämmung und Kot-Latrinen weiter, und der spätere Profi-Einsatz wird durch die längere Befallsdauer aufwendiger und damit teurer. Ohne Verschluss der Einstiege bleibt jedes Gerät Symptombekämpfung.
Kann ich die Kammerjäger-Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Die Marderbekämpfung im selbst genutzten Zuhause zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht des Materials) können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Rechnung aufbewahren und unbar bezahlen (Überweisung).
Wie lange dauert es, einen Marder dauerhaft loszuwerden?
Typisch sind ein bis zwei Termine für Vergrämung und Abdichtung plus eine Nachkontrolle. Wichtig ist das Timing: Zwischen etwa März und Juni können Jungtiere im Dach sein – dann darf nicht einfach verschlossen werden, sonst verenden eingeschlossene Tiere (Tierschutzverstoß, Geruchsprobleme). Ein Profi prüft das vorab und wählt den richtigen Zeitpunkt. Nach fachgerechter Abdichtung ist das Problem dauerhaft gelöst.
Wie schnell können Sie bei einem Marderbefall kommen?
Bei AHS sind wir deutschlandweit oft noch am selben Tag bei Ihnen – auch am Wochenende. Rufen Sie uns an: 01579 2674265. Vor Ort begutachten wir Einstiege, Laufspuren und Schäden (49€ Anfahrtspauschale inklusive Diagnose) und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis, bevor die Arbeit beginnt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz: Bundesjagdgesetz (BJagdG) — Steinmarder als dem Jagdrecht unterliegende Art (§ 2) und Ruhen der Jagd in befriedeten Bezirken (§ 6)
- Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Jagdzeiten — Jagdzeit für Stein- und Baummarder vom 16. Oktober bis 28. Februar
- Bundesministerium der Justiz: § 292 StGB (Jagdwilderei) — Strafbarkeit des unbefugten Fangens oder Tötens mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Versicherungsbote: Marderbiss — GDV-Zahlen zu Kfz-Marderschäden (rund 128 Millionen Euro Schadenssumme, Durchschnittsschaden ca. 550 €)
- Bundesministerium der Justiz: § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr)
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